Wettspielordnung

 

1.  Allgemeines

Die folgende Wettspielordnung gilt als Rahmenausschreibung für jedes Vereinswettspiel und jeden Extra Day Score (EDS) des Golfclub Weserbergland e.V. Regelungen, die in der Einzelausschreibung eines Wettspiels nicht getroffen werden, sind dieser Wettspielordnung zu entnehmen.

2.  Spielbedingungen

Gespielt wird nach der Offiziellen Golfregeln (einschließlich Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. und den Platzregeln des Golfclub Weserbergland e.V (siehe Aushang). Das Wettspiel wird auf der Grundlage des DGV-Vorgabensystems ausgerichtet. Die Einsichtnahme in die Verbandsordnungen ist im Vereinssekretariat möglich.

3.  Spielleitung

Golfclub Weserbergland e.V. Die Mitglieder der Spielleitung werden vor Beginn des Wettspiels bekannt gegeben.

4.  Meldungen und Meldeschluss

Meldung durch Eintragung in die am „Grünen Brett“ aushängende Meldeliste, im Vereinssekretariat (auch telefonisch, per Fax oder per Email) oder im Internet.

Nach Meldeschluss werden grundsätzlich keine Nachmeldungen angenommen. Die Spielleitung behält sich aber vor, in begründeten Fällen (z.B. bei kurzfristigen Absagen oder Nichtantreten von gemeldeten Teilnehmern) Nachmeldungen zuzulassen und/oder die Zusammenstellung der Spielergruppen abzuändern, um einen ordnungsgemäßen Wettspielablauf zu gewährleisten.

5.  Wettspielabschläge

Damen      – rote Abschlagmarkierungen.

Herren       – gelbe Abschlagmarkierungen

6.  Höchstzahl der Teilnehmer

120 bei Einzel-Wettspielen bzw. 60 Paare bei Vierer-Wettspielen.

Gehen mehr Meldungen ein, entscheidet das frühere Datum des Eingangs der Meldung, bei gleichem Datum das Los.

7.  Nenngeld

Nenngeld 10,00 € pro Bewerber, Jugendliche 5,00 €.

Das Nenngeld muss vor dem Start entrichtet werden. Spieler, die nicht zum Wettspiel antreten, sind von der Zahlung des Nenngeldes nicht befreit.

8.  Zusammenstellung der Spielergruppen

Spielergruppen werden grundsätzlich aufsteigend nach Spielvorgaben zusammengestellt. Abweichungen von dieser Reihenfolge sind aber nicht ausgeschlossen.

9.  Startzeiten/Abspielzeit

Startzeiten können ab 12.00 Uhr des auf den Meldeschluss folgenden Tages im Sekretariat erfragt werden. Außerdem werden sie ab dem genannten Zeitpunkt am „Grünen Brett“ ausgehängt. Auf Wunsch wird einem Teilnehmer seine Startzeit per SMS übermittelt.

10. Abgabe der Scorekarte

Die Scorekarte ist im Sekretariat zurückzugeben. Erst wenn der Spieler das Sekretariat verlassen hat, gilt die Scorekarte als abgegeben (Entscheidung 6-6c/1)

11. Preise und Wertung

Eine doppelte Preisvergabe ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bruttopreise werden vor Nettopreise vergeben. Gewinner, die bei der Siegerehrung nicht anwesend sein können, sind verpflichtet sich bei der Spielleitung abzumelden. Erfolgt keine Abmeldung wird der Preis unter den anwesenden Teilnehmern verlost.

Bei einer gemeinsamen Bruttowertung bei Spiel von Abschlägen mit unterschiedlichen Course-Rating-Werten erfolgt ein CR-Ausgleich gemäß Ziffer 9.8 SWSH.

Gäste, die bei einem nur für Mitglieder des Golfclub Weserbergland e.V. ausgeschriebenen Wettspiel zugelassen werden, haben keinen Anspruch auf einen Preisgewinn.

12. Regelung „Nearest to the Pin“ und „Longest Drive“

Nearest to the Pin:

Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem angegeben Loch. Der Ball muss auf dem Grün liegen. Die Entfernung zum Lochrand darf gemessen werden, wenn alle Spieler der Gruppe das Loch beendet haben.

Longest Drive:

Es zählt der erste Schlag des Spielers auf dem angegeben Loch. Der Ball muss auf der kurz gemähten Rasenfläche (Fairway-Höhe oder kürzer) liegen.

13. Stechen

Bei gleichen Ergebnissen bei Wettspielen über 18 Löcher erfolgt einen Stechen unter Zugrundelegung der neun gespielten Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9 entsprechend der Vorgabenverteilung. Bei weiterer Gleichheit zählen die sechs Löcher mit dem Schwierigkeitsgrad 1, 18, 3, 16,  5, 14 danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Besteht auch hiernach Gleichheit, entscheidet das Los.

14. Beendigung des Wettspiels

Das Wettspiel ist mit Abschluss der Siegerehrung beendet.

15. Unangemessene Verzögerung; langsames Spiel (Regel 6-7)

Hat eine Spielgruppe nach Auffassung der Spielleitung den Anschluss an die vorangehende Spielgruppe verloren oder hat sie, falls Richtzeiten zum Spielen eines oder mehrerer Löcher vorgegeben sind, mehr Zeit als die Richtzeit benötigt, so wird die Spielgruppe ermahnt. Wird danach eine Verbesserung des Spieltempos nicht festgestellt, wird der Spielgruppe mitgeteilt, dass ab sofort für jeden einzelnen Spieler eine Zeitnahme durchgeführt wird. Die Zeitnahme beginnt, wenn der Spieler mit seinem Schlag an der Reihe wäre. Überschreiten der erste Spieler die Zeit von 50 Sekunden und die folgenden Spieler die Zeit von 40 Sekunden für die Ausführung des Schlages, so wird dies als Verstoß gegen Regel 6-7 angesehen.

Strafe für Verstoß im Zählspiel: 1. Verstoß:1 Schlag, 2. Verstoß:2 Schläge, 3. Verstoß: Disqualifikation.

Strafschläge werden an dem Loch hinzugerechnet, an dem der Verstoß begangen wird. Wird das Spiel zwischen dem Spielen zweier Löcher verzögert, so wirkt sich die Strafe am nächsten Loch aus.

16. Datenschutz

Mit der Meldung zum Wettspiel willigt der Spieler ein, dass sein Name, seine Vorgabe und seine Startzeit auf der Startliste im Internet veröffentlicht werden. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt der Spieler auch die Veröffentlichung seines Namens, seiner Vorgabe und seines Wettspielergebnisses in einer Ergebnisliste im Internet ein.

17. Caddies

Professionals oder Eltern sind bei Jugendlichen (bis zum 18. Lebensjahr) nicht erlaubt.

18. Benutzung von motorgetriebenen Golf-Carts (nicht Golfwagen)

Bei körperlicher Behinderung, die das Absolvieren der Wettspielrunde ohne Cart nicht erlaubt, ist die Benutzung gestattet. Sonstigen Teilnehmern ist die Benutzung von Carts nicht gestattet.

19. Geräte zur Entfernungsmessung

Ein Spieler darf Entfernungsinformationen durch die Verwendung eines Entfernungsmessgeräts erlangen. Benutzt ein Spieler während der festgesetzten Runde ein Entfernungsmessgerät zum Abschätzen oder Messen anderer Umstände die sein Spiel beeinflussen könnten (z.B. Höhenunterschiede, Windgeschwindigkeit, usw.), verstößt der Spieler gegen Regel 14-3. Strafe für Verstoß siehe Regel 14-3.

20. Aussetzung des Spiels wegen Gefahr:

Hat die Spielleitung das Spiel wegen Gefahr ausgesetzt, so dürfen Spieler, die sich in einem Lochspiel oder einer Spielergruppe zwischen dem Spielen von zwei Löchern befinden, das Spiel nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Befinden sie sich beim Spielen eines Loches, so müssen sie das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat.

Das Signal für Aussetzung  des Spiels wegen Gefahr ist ein langanhaltender Ton einer Sirene.

Das Signal zu Wiederaufnahme des Spiels: Wiederholt zwei kurze Töne einer Sirene.

21. Änderungsvorbehalt

Die Spielleitung hat in begründeten Fällen bis zum 1. Start das Recht, die Ausschreibung zu ändern (Ausnahme: Vorgabewirksamkeit) Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen sehr außergewöhnlicher Umstände zulässig.

 

 

Golfclub Weserbergland e.V.

In April 2017