Clubmeisterschaft 2021 – dem Wetter getrotzt
30.08.2021Von Nistkästen und Parkland-Courses
08.03.2022Liebe Golfer und Golferinnen,
ab Januar entfällt die bisherige Golfer-Haftpflicht des DGV, nach der bisher alle Mitglieder eines Golfclubs automatisch über den DGV haftpflichtversichert waren. Ab dem 1.1.2022 werden sich alle volljährige Golferinnen und Golfer aktiv um einen Haftpflicht-Versicherungsschutz kümmern müssen.
Ein Blick in die bestehende eigene Haftpflichtversicherung ist zunächst sinnvoll, denn die privaten Versicherer schließen häufig z.B. das Risiko des sogenannten „abirrenden Golfballs“ häufig aus. Die Gefahr, dass mal ein Ball unkontrolliert nach links und rechts fliege, sei Teil des Golfsports. Damit fehlt es am Verschulden des Schädigers und der Versicherer zahlt nicht. Unter Umständen lässt sich die bestehende Police ausweiten, alternativ sollte ein Angebot eines anderen Versicherers eingeholt und gegebenenfalls abgeschlossen werden.
Der Deutsche Golf Verband (DGV) selbst bietet zwei Möglichkeiten an, das Risiko einer teuren persönlichen Haftung zu vermeiden. Mit der Hanse Merkur als dem Kooperationspartner des DGV kann für jährlich zwölf Euro der bisher bestehende Versicherungsschutz mehr oder weniger unverändert fortgeführt werden. Die Eigenbeteiligung wird dabei im Regulierungsfall von 1.000 auf 500 Euro reduziert. Dieselbe Versicherung ist auch kostenlos zu haben, wenn der Versicherungsnehmer einwilligt, dass die Hanse Merkur ihn zu werblichen Zwecken per E-Mail oder Post kontaktieren darf.
Ausgenommen von der neuen Regelung sind minderjährige Mitglieder sowie Schnupperer, Interessenten oder Probemitglieder. Diese bleiben weiterhin unter dem bekannten, automatischen Schutz des Gruppenrahmenvertrages.
Im Serviceportal des DGV finden sich weitere und genauere Informationen.